Baum- und Gartenpflege aus einer Hand
Bei GeGo's – Gerhard Gotta erhalten Sie alle Dienstleistungen rund um Baum, Garten und Grundstückspflege – fachgerecht, zuverlässig und sauber ausgeführt. Wir arbeiten mit Erfahrung, modernen Werkzeugen und einem klaren Anspruch: Gute Arbeit, faire Preise und zufriedene Kunden.
Baumpflege
Ob Rückschnitt, Pflege, Rodung oder komplette Fällung – wir führen alle Arbeiten sorgfältig, sicher und sauber durch. Jeder Baum wird individuell beurteilt, damit die richtige Maßnahme getroffen wird – immer mit Blick auf Sicherheit, Gesundheit und Erhalt des Bestands.

Einen Erziehungsschnitt an Jungbäumen nimmt man vor, um schnell, kostengünstig und schonend einen sicheren und alt werdenden Baum zu erziehen. Somit ist die Jungbaumpflege der wichtigste Schnitt, um später wenig Arbeit und Kosten zu verursachen.
Schon bei der Pflanzung ist auf einen geeigneten Standort und eine geeignete Baumart zu achten. 2–4 Jahre nach der Pflanzung und dem Pflanzschnitt erfolgt der erste Erziehungsschnitt. Das Lichtraumprofil wird erhöht (die untersten Äste entfernen), Fehlentwicklungen (Zwiesel, reibende und/oder eingewachsene Äste und Konkurrenztriebe) werden entfernt. Die kleinen Schnittstellen verheilen und überwallen schnell.
Nach weiteren 3–4 Jahren erfolgt ein erneuter Korrekturschnitt. Dieser wird konsequent alle 3–4 Jahre wiederholt, sodass nach 15–20 Jahren der Baum 4–5 mal geschnitten wurde.
Die Kronenarchitektur ist nun sicher, wodurch aufwändige Kronensicherungen oder Einkürzungen zukünftig entfallen.
Der Zeitaufwand, der für den Baum in den ersten 20 Standjahren anfällt, beläuft sich zusammen auf gerade einmal 90 Minuten! Ohne diese 90 Minuten Jungbaumpflege kann nach 20 Jahren schnell ein vierstelliger Betrag an Kosten und großen Schnittstellen am Baum entstehen, die dann weitere Pflegemaßnahmen nach sich ziehen!
Alle Schnittmaßnahmen erfolgen unter Einhaltung der ZTV (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege).
Folgende Maßnahmen werden angeboten:
- Zustandskontrolle
- Schadstellenüberprüfung
- Schadstellenentlastung
- Totholzentfernung
- Kronenreduktionen
- Fremdbewuchs entfernen
- Fassaden frei schneiden
- Kronensicherung einbauen
- Lichtraumprofil über Straßen und Gehwegen
Manchmal ist ein Baum zu groß, zu alt, krank oder durch andere Umstände so stark beschädigt, dass die Stand- und Bruchsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Somit ist er bei Gefährdung für Mensch und Sachgut zu fällen. Die jeweilige Methode der Baumfällung setzt hohe Qualifikation und Sachverstand mit praktischer Erfahrung voraus. Je nach örtlicher Gegebenheit muss entschieden werden, welche Mittel optimal eingesetzt werden können.
Dies können sein:
- Fällung durch Seilklettertechnik
- Fällung durch Hubarbeitsbühne
- Fällung durch Autokran
- Fällung durch einen Fällgreifer oder durch sichere Fälltechniken vom Boden aus
In einigen Gemeinden muss eine Fällung, je nach Baumart, Größe oder Umfang, genehmigt werden (Baumschutzsatzung). Die zuständigen Gemeindeämter können weiterhelfen.
Um die Windbruchsicherheit zu erhöhen, ist es nicht immer nötig, große Teile der Krone zu entfernen.
Die Kronensicherung gewährleistet eine gegenseitige Abstützung der Äste und vermindert so ein Abbrechen bei Nassschnee und Starkwind. Wir empfehlen in der Regel eine Kronensicherung, wenn ein Baum verschiedene strukturelle Schwächen oder Gefahrenquellen hat. Es kann sich beispielsweise um einen Baum mit zwei oder mehr Hauptästen, einen mehrstämmigen Baum oder um alte, erhaltenswerte Bäume handeln.
Der Wurzelstock ist der zum Großteil unter der Erdoberfläche liegende Teil des Baumes, der nach der Fällung zurückbleibt.
Die Wurzel wird bei kleineren Exemplaren ausgegraben, jedoch vermehrt durch Spezialmaschinen ausgefräst, da dies ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Zurück bleibt eine Anhäufung von Erde und Holzspäne, die meist innerhalb eines Jahres einsinkt und verrottet.
Falls sofort wieder gepflanzt werden soll, muss ein Erdaustausch erfolgen, da ansonsten die entstehenden Faulgase etc. die neue Pflanzung beeinträchtigen.
Gerade bei einer Ersatzpflanzung nach einer Fällung (Baumschutzsatzung der jeweiligen Gemeinde), aber auch bei generellen Neupflanzungen eines Jungbaumes, ist es wichtig, auf die richtige Baumart, den richtigen Standort und die richtige Verankerung zu achten, damit diese auch dem Gesetz entsprechen und keine Folgekosten entstehen.
- Jungbaum
- Ersatzpflanzung
- Neupflanzung
- Ersatzbaum
Besonders Jungbäume sollten innerhalb der Vegetationsperiode (Mai – September) geschnitten werden, da zu dieser Zeit die geringsten Folgeschäden zu erwarten sind.
- der Baum bildet weniger Wassertriebe
- es erfolgt eine effektivere Abschottung
- eine Überwallung der Wunde entsteht schneller
- das Lichtraumprofil ist erkennbarer
Allerdings darf das Bundesnaturschutzgesetz nicht außer Acht gelassen werden: Siehe Artenschutz und Schnittzeitpunkt im Bereich Gartenarbeiten – nähere, umfangreiche und interessante Infos.
Baumschnittarbeiten
Die typischen Baumarbeiten umfassen alle Schnittarbeiten in und an der Baumkrone. Es geschehen immer wieder schwere und auch tödliche Unfälle durch fallende Ast- und Stammteile, weswegen sich nur Personen im Gefahrenbereich aufhalten dürfen, die unmittelbar mit den Schnitt- oder Fällarbeiten beschäftigt sind.
Durch beengte Platzverhältnisse müssen Ast- und Stammteile exakt geschnitten und unter Zuhilfenahme spezieller Abseiltechniken gefahrlos zu Boden gebracht werden. Hierfür sind umfangreiche Ausbildungen und Erfahrungen notwendig. (Siehe VSG 4.2 § 3 Durchführung von Baumarbeiten, www.svlfg.de)
Ein gesunder Baum braucht eigentlich keinen Pflegeschnitt. Alle Teile eines Baumes, wie die Wurzeln und der Stamm mit seinen Ästen und Blättern, nutzt der Baum zur Verankerung im Boden sowie zur Speicherung und Versorgung. Wird in dieses System eingegriffen, verändert sich das gesamte Zusammenspiel, was sich meistens erst nach Jahren erkennen lässt. Daher sollte es gute Gründe geben, einen Baum zu beschneiden. Je weniger Wunden man ihm zufügt, desto besser. Lieber viele kleine Wunden im Feinastbereich der Außenkrone, als einzelne wenige starke und große Schnitte im Grobastbereich.
Umfang der Schnittmaßnahmen
Viele Kunden möchten einen starken Schnitt, da sie meinen, dann vielleicht 10 Jahre Ruhe zu haben. Dies ist ein Trugschluss und kontraproduktiv für alle Beteiligten, einschließlich des Baumes. Entfernt man etliche Äste, schießen viele kleine Äste (Neuaustrieb) blumenstraußartig hervor. Das sieht nicht nur unschön aus, es bedarf auch einer umfangreichen Pflege in den nächsten Jahren, die mehr Kosten produziert. Lieber alle 3–5 Jahre kleinere Korrekturmaßnahmen durchführen, die viel schneller und günstiger sind. Bei Einkürzungen von Kronenteilen sollte immer ein gut dimensionierter Zugast von mindestens ⅓ des Durchmessers des entnommenen Astes verbleiben.
Ein Baum kann sehr alt werden – und er kann dabei auch klein oder kleiner gehalten werden. Damit sollte lieber früher begonnen werden. In den ersten 10–14 Jahren sollte ein Jungbaum alle 2–3 Jahre überprüft und korrigiert werden. Die Regel ist 60/40: der Stamm steht für 60 %, die Krone sollte etwa 40 % der Höhe einnehmen. Falls Sie einen schönen Baum pflanzen möchten, lassen Sie dies bitte einen Baumpfleger machen – eine individuelle Beratung ist hierbei unerlässlich.
Die Reaktion von Bäumen auf Verletzungen
Verletzungen an Bäumen können nicht „heilen" wie bei Menschen. Die zerstörten Zellen können sich nicht erneuern. Die gesunden Zellen grenzen sich lediglich ab, um eine weitere Schwächung des Gewebes durch eindringende Pilzsporen, Bakterien oder Insekten zu verhindern (CODIT-Modell nach SHIGO). Diese Abschottung hängt von der Art der Verletzung, der Baumart sowie der Vitalität des Baumes ab. Aus diesem Grund sollten dicke, alte Äste nicht leichtfertig abgetrennt werden – dieser Eingriff bedeutet meist das schleichende (5–25 Jahre) Todesurteil für den gesamten Baum.
Sehr anschaulich erklärt der Beitrag „Tod einer Eiche – Ein Plädoyer für gute Baumpflege" (mit dankender Erlaubnis des Baumpflegeportals).
Eine Kappung mit Folgen
Terminale dürfen/sollten grundsätzlich nicht gekappt werden – es sei denn, es besteht eine unmittelbare Verkehrsgefährdung. Die verbleibende Terminale bildet weder Astring noch Stammkragen. Jede neu austreibende Knospe bekommt die Info, selbst die neue Terminale zu sein. Dies führt zu einem Wettwachstum in die Höhe und einem Verdrängungswachstum in die Dicke. Gleichzeitig faulen die gekappten Teile ein und der Neuaustrieb ist sehr windbruchgefährdet und bedarf eines regelmäßigen Schnittes alle 2–3 Jahre.
Der beste Schnittzeitpunkt
Der günstigste Zeitpunkt hängt von vielen Faktoren ab. In aller Regel ist es jedoch der Sommer, nach dem Blattaustrieb. Der Baum beginnt dann direkt mit der Bildung von Wundholz und der Schnitt trocknet besser ab, sodass sich nicht so schnell Pilze einnisten. Wird zu viel geschnitten, verliert der Baum zu viel Assimilationsfläche, kann nicht genug Reservestoffe einlagern und kümmert im nächsten Jahr vor sich hin – die Vitalität lässt nach.
Baumpflege, Baumfällung, Baumschnitt, Heckenschnitt, Rodungsarbeiten und Wurzelstockfräsung: Ein jeder Baum ist anders beschaffen und weist seine Besonderheiten auf. Deshalb können wir für eine Baumpflege, Baumabtragung, Baumfällung bzw. Rodung erst nach einer genauen Betrachtung des Baumes vor Ort und nach Überprüfung sämtlicher anderer Faktoren – wie Zugänglichkeit des Standortes, Umgebung (befinden sich Gebäude in der Nähe?), Entsorgung des Schnittgutes, Einhaltung sicherheitstechnischer Schnitt- und Fällmethoden – einen konkreten Kostenvoranschlag erstellen.
Die Preise für sämtliche Arbeiten in und um das Rhein-Main-Gebiet gestalten sich individuell und können erst nach einem Besichtigungstermin genannt werden. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie zusätzlich sehr gerne die Entsorgung des anfallenden Schnittgutes, falls Sie einmal selbst Hand angelegt haben! Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Gartenarbeiten
Von der regelmäßigen Pflege Ihrer Gartenanlagen bis zur Betreuung von Grünflächen auf Firmen- oder Gemeindegeländen: Wir erledigen alle Arbeiten zügig, ordentlich und ohne Umwege. Auf uns können Sie sich verlassen – pünktlich, transparent und lösungsorientiert.

Obstbäume sind dazu da, essbare Früchte zu liefern. Sie bieten aber auch Schatten, Nahrung für Insekten, Vögel und Kleinsäuger sowie den wohlriechenden Duft in der Blütezeit. Auch aus ökologischer Sicht ist der Erhalt von Obstbäumen, gerade wenn sie in landschaftsprägenden Streuobstwiesen stehen, notwendig.
Den angepassten Schnitt mit dem Wunsch des Kunden zu vereinen, ist immer wieder eine Herausforderung. Es ist auch nötig, den Frühjahrsschnitt und den „Juniriss" nicht zu vernachlässigen, da diese für die Trieb- und Knospenbildung sowie für die Fruchtentwicklung entscheidend sind. Das Augenmerk liegt im ausgewogenen Verhältnis von Ertrag und Verjüngung, um die Vitalität des Baumes zu fördern und lange zu erhalten.
Es wird oft der Fehler gemacht, Hecken nicht regelmäßig zu schneiden. Besonders Koniferen sollten einen regelmäßigen Schnitt erhalten. Wir erledigen das für Sie.
Viele Stockgehölze, z. B. Forsythie, Berberitze, Deutzie, Flieder, Haselnuss, Ranunkelstrauch, Pfeifenstrauch, Spindelstrauch oder Weidenarten, können/sollten, wenn sie nicht regelmäßig geschnitten wurden, alle 4–6 Jahre auf Stock gesetzt werden. Alternativ entnimmt man wenigstens die alten, dicken Triebe und lässt die jungen, dünnen stehen. Dabei immer auf Vogelnester etc. achten (siehe Artenschutz)!
Auch Liguster, Rhododendron und Kirschlorbeer sowie Eibe, Feldahorn und Hainbuche vertragen einen Radikalschnitt gut, wobei eine Eibe sehr lange zum Nachwachsen benötigt.
Seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2010 ist der Artenschutz in aller Munde. Vor der Durchführung von Arbeiten an Bäumen und Gehölzen muss geprüft werden, ob Tiere oder ihre Ruhe- und Fortpflanzungsstätten sich darin befinden – vor allem in der Hauptbrutzeit von Mitte März bis Mitte Juli. Erst nach Sicherstellung, dass keine Tiere zu Schaden kommen, darf mit den Schnittmaßnahmen begonnen werden.
Ganzjährig ist erlaubt:
- das Beschneiden und Fällen von Bäumen auf gärtnerisch genutzten Grundflächen (Achtung: Definition je Bundesland unterschiedlich; Heckenrodung ist nicht erlaubt)
- schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses bzw. zur Gesunderhaltung von Bäumen (anerkannte Praxis)
- Maßnahmen im öffentlichen Interesse, die nicht anders oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können (z. B. zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit)
Allgemeiner Artenschutz (§39 BNatSchG)
Dieser bildet einen generellen, übergeordneten Schutz, der sich über ALLE wild lebenden Tiere UND deren Lebensstätten erstreckt. Die wichtigste Regelung ist das zeitliche Verbot von Schnitt- und Fällmaßnahmen während des Sommers vom 1. März bis 30. September. Ist eine Schnittmaßnahme im allgemeinen Artenschutz erlaubt (z. B. der Winterschnitt), entfällt nur dieser Schutz – andere Schutzvorschriften (Baumschutzverordnung, Zugriffsverbote des besonderen Artenschutzes nach §44 BNatSchG) bleiben weiterhin bestehen.
Besonderer Artenschutz (§44 BNatSchG)
Parallel zum allgemeinen Schutz gilt der besondere Artenschutz ganzjährig und auf allen Flächen. Im BNatSchG wird zwischen besonders und streng geschützten Arten unterschieden.
Beispiele für besonders geschützte Arten: alle heimischen Säugetierarten (z. B. Eichhörnchen, Siebenschläfer; Fledermäuse streng geschützt), alle europäischen Vogelarten außer der Stadttaube (Grünspecht, Habicht, Waldkauz streng geschützt) sowie einige Insektenarten (Bockkäfer, Prachtkäfer, Rosenkäfer, Hornissen und viele Wespenarten; Eremit und Eichen-Heldbock streng geschützt).
Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Dazu gehören Brutplätze, Nester, Schlaf-, Mauser- und Rastplätze, Verpuppungs- und Schlupfplätze sowie Sommer- und Winterquartiere. Ruhe- und Fortpflanzungsstätten besonders geschützter Arten dürfen nicht entnommen oder beschädigt werden. Verlassene Kleinvogelnester dürfen nach der Brutzeit entfernt werden, wenn sich keine Tiere mehr darin befinden. Intakte Bruthöhlen, Krähenhorste oder Greifvogelnester dürfen auch dann nicht entfernt werden, wenn sie zur Zeit ungenutzt sind.
Der Schutz der Umwelt und der Erhalt der Artenvielfalt ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit. Die Baum- und Grünflächenpflege kann einen großen Beitrag zum Artenschutz leisten – gerade in Siedlungen, Parks und Grünflächen besteht die Möglichkeit, Lebensräume für Tiere zu schonen und zu erhalten.
Erfahrung, die überzeugt

„Die Gartenpflegearbeiten wurden termingerecht und äußerst ordentlich ausgeführt. Schon beim ersten Gespräch wurde deutlich, dass hier mit Erfahrung und Fachkenntnis gearbeitet wird. Besonders positiv: die transparente Kommunikation und die realistische Einschätzung der notwendigen Maßnahmen."– Thomas Müller

„Für die regelmäßige Pflege unserer Grünanlagen haben wir einen verlässlichen Partner gefunden. Die Arbeit erfolgt stets gründlich, das Ergebnis überzeugt dauerhaft. Auch kurzfristige Anfragen werden professionell umgesetzt."– Hausverwaltung Schmidt

„Nach Jahren der Vernachlässigung sah unser Grundstück entsprechend aus. Die Firma hat alles fachgerecht aufgearbeitet – vom Heckenrückschnitt bis zur Rasenpflege. Besonders positiv ist die Zuverlässigkeit: Termine wurden eingehalten, die Arbeit sauber ausgeführt."– Familie Schmidt
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